Braut im eleganten Spitzenkleid steht selbstbewusst im Fokus, während der Bräutigam unscharf im Hintergrund vorbeigeht – kreativ inszeniert von Hochzeitsfotograf Christian Messner.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: Oktober 2025)

Christian Meßner Fotografie
Fritz-Osterburg-Straße 23
78628 Rottweil

📞 Telefon: 0170 545 3662
📧 E-Mail: info@christianmessner.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Christian Meßner Fotografie (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“),
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Mit der Annahme eines Angebots oder einer Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.


2. Leistungen und Arbeitsweise des Fotografen

Die Bildgestaltung sowie die künstlerisch-technische Umsetzung der Aufnahmen liegen im alleinigen Ermessen des Fotografen.
Eine verbindliche Mindestanzahl an Bildern wird nicht zugesichert. In der Regel entstehen pro Stunde etwa 40 bis 50 hochwertige Aufnahmen.
Die Auftraggeber erkennen den individuellen Stil und die künstlerische Freiheit des Fotografen an – Beanstandungen, die den Stil, die Bildauffassung oder die kreative Umsetzung betreffen, sind ausgeschlossen.

Änderungen oder Anpassungen des Auftrags während oder nach Beginn der Produktion können zu zusätzlichem Aufwand führen und werden entsprechend gesondert berechnet.

Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

Die Auslieferung der Fotos erfolgt digital im JPEG-Format in höchster Auflösung.
RAW-Dateien (digitale Negative) werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung bereitgestellt und gesondert in Rechnung gestellt.

Der Fotograf trifft die Auswahl der zu bearbeitenden und zu liefernden Bilder nach eigenem Ermessen.
Alle ausgelieferten Fotos werden auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert und erhalten einen einheitlichen, hochwertigen Bildlook.

Um die professionelle Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, soll das Fotografieren durch Gäste oder andere Fotografen während der Veranstaltung nach Möglichkeit vermieden oder eingeschränkt werden.

Der Fotograf bemüht sich, alle wichtigen Momente und Gäste der Hochzeit festzuhalten. Eine vollständige Abdeckung kann jedoch nicht garantiert werden und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Dem Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen während der Begleitung zu gewähren.

Datenspeicherung:
Aussortierte RAW-Dateien werden nach 3 Monaten gelöscht, ausgewählte RAW-Dateien nach 6 Monaten.
Die Online-Galerie steht den Auftraggebern für 6 Monate zur Verfügung und wird anschließend gelöscht.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, ein eigenes Backup der gelieferten Fotos anzulegen und zu sichern.


3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Angebot angegebenen Gesamtsumme.
Mit Bestätigung des Angebots und einer Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags wird der vereinbarte Termin verbindlich reserviert.
Hierüber erhalten die Auftraggeber eine Rechnung.

Der Restbetrag von 70 % wird unmittelbar nach dem Hochzeitstag fällig – (Ihr erhaltet ebenfalls eine Rechnung)
Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand mit dem vereinbarten Stundenhonorar für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Kommen die Auftraggeber ihren notwendigen Mitwirkungspflichten nicht nach oder entstehen während der Durchführung nicht vorhersehbare Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Fotograf berechtigt, auch bei einem vereinbarten Pauschalpreis einen angemessenen Aufpreis entsprechend dem entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit o. Ä.) nicht stattfinden, verzichtet der Fotograf auf die Geltendmachung der vereinbarten Kosten.

Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von acht Wochen zu liefern,
verzichten die Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen oder die Übernahme etwaiger Mehrkosten.
Der Fotograf bemüht sich in diesem Fall nachdrücklich, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu vermitteln.
Sollte kein Ersatz verfügbar sein, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig erstattet.

Die Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern sowie die Eigentumsrechte an weiteren Produkten (z. B. Fotobüchern) gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über.


4. Nutzungs- und Urheberrechte

Dem Fotografen stehen die Urheberrechte an allen von ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erhalten die Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen,
nicht kommerziellen Nutzung.
Dieses umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu privaten Zwecken.

Für jede gewerbliche oder werbliche Nutzung ist ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht zu erwerben.
Eine entgeltliche Nutzung, Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung – auch in Form von Composings, Montagen oder Manipulationen – bedarf der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.
Bei Veröffentlichungen im Internet oder in sozialen Netzwerken sind die Auftraggeber verpflichtet, die Urheberschaft des Fotografen kenntlich zu machen –
z. B. durch den Hinweis:
„Foto: Christian Messner – www.christianmessner.de“
oder durch eine Verlinkung auf das Instagram-Profil des Fotografen
(@christianmessner.de)

Ein Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder Rohdateien (RAWs) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


5. Rechte am eigenen Bild / Veröffentlichungsrechte
Der Fotograf darf Aufnahmen von Hochzeiten verwenden, um potenziellen Kunden die Qualität seiner Arbeit zu zeigen.
Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass der Fotograf Bilder der Hochzeit zu Werbezwecken in Print- und Onlinemedien (z. B. Website, Instagram, Facebook) verwenden darf.
Dies schließt auch die Weitergabe der Bilder an Dritte ein, soweit sie ausschließlich der Eigenwerbung des Fotografen dient.
Auf Wunsch können veröffentlichte Fotos nachträglich und nach Absprache wieder entfernt werden.
Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle anwesenden Personen, deren Abbildungen im Rahmen des Auftrags entstehen, mit der Anfertigung entsprechender Fotos einverstanden sind.
Etwaige Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung solcher Aufnahmen sind dem Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mitzuteilen.


6. Abnahme, Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Der Fotograf liefert die bearbeiteten Fotos innerhalb von spätestens sechs Wochen nach der Hochzeit im hochauflösenden JPEG-Format.
Die Auftraggeber erhalten zusätzlich Zugang zu einer passwortgeschützten Online-Galerie mit allen verwertbaren Bildern in maximaler Auflösung.
Die Leistungen des Fotografen gelten als abgenommen, sobald die Auftraggeber die erhaltenen Bilder zur vorgesehenen Verwendung nutzen.


7. Zustandekommen der Vereinbarung und Stornierung
Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald die Auftraggeber das Angebot schriftlich per E-Mail oder WhatsApp bestätigen und die Anzahlung geleistet haben.
Ohne Bestätigung oder Anzahlung ist der Fotograf nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen.

Stornobedingungen:
Bei einer Stornierung durch die Auftraggeber bis spätestens zwei Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
Erfolgt die Stornierung weniger als zwei Monate vor dem Hochzeitstermin, ist der volle Gesamtbetrag (100 %) zu zahlen.

Den Auftraggebern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Haftung
Der Fotograf haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Fotograf im selben Umfang.
Diese Regelung gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – einschließlich Ansprüche wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Für Schäden oder Verlust digitaler Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt wurden.
Für Fristüberschreitungen haftet der Fotograf ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden zum Vertragsverhältnis bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.